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Anwaltskosten

In meiner Kanzlei nehme ich mir besonders viel Zeit für persönliche Mandantengespräche. Hier können Sie sich auf meinen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit Gerichten, Behörden und Unternehmen verlassen. In allen Rechtsgebieten wie beispielsweise Familien- und Erbrecht, sowie Vertrags- und Mietrecht ist es meine Aufgabe Sie jederzeit kompetent zu beraten. Dabei berechne ich stets zu korrekten Konditionen. Ich garantiere Ihnen immer eine individuelle und detaillierte Betreuung verbunden mit der nötigen hohen Beratungskompetenz. Darüber hinaus erhalten Sie Kostenhinweise für eine Erstberatung sowie zu weiteren allgemeinen Kostenfragen.

Die Berechnung der Gebühren der Anwaltschaft folgt grundsätzlich aus dem Gesetz, dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Dabei muss guter Rat nicht teuer sein!

Hierneben gibt es aber auch die Möglichkeit der individuellen Gebührenvereinbarung gem. §§ 3a, 34 RVG bei z.B. Beratungen (meist nach Aufwand/Stundensätze). Bei z.B. Verzug, Schadensersatz oder gewonnenem Prozess ergibt sich zum Teil auch eine Kostentragungspflicht des Gegners. Für Bürger mit geringem Einkommen besteht auch die Möglichkeit – soweit die Voraussetzungen vorliegen – Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Hierzu weitere Informationen:

Für Beratungshilfe: Justizportal Niedersachsen / Beratungshilfe

Für Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe: Justizportal Niedersachsen / Prozesskostenhilfe

Weitere Informationen hierzu können Sie natürlich dann durch mich erhalten.