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Arbeitsrecht – Hochzeitsbilder auf Facebook

Hochzeitsbilder auf Facebook hochgeladen – Fristlose Kündigung

Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer, der trotz eines Bandscheibenvorfalls an seiner Hochzeit seine schwangere Frau hoch hob und davon Bilder auf Facebook einstellte,
wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Er habe sich genesungswidrig verhalten.
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/3656-hochzeitsbilder-auf-facebook-hochgeladen-fristlose-kuendigung