Totenkopf-Foto auf Facebook – Kündigung eines Polizei-Angestellten unwirksam
Totenkopf-Foto auf Facebook – Kündigung eines Polizei-Angestellten unwirksam! Der Polizei-Angestellte wurde aufgrund eines Fotos auf Facebook fristlos gekündigt, weil das Bild einen Totenschädel mit Polizeimütze zeigte, welches vor einer jüdischen Einrichtung aufgenommen wurde. Die Kündigung sei unwirksam, so das ArbG Hamburg.
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