BGB, FamFG: erneute Anhörung bei Erweiterung der Kontrollbetreuung
Beschluss 17.07.2013, XII ZB 311/12
§ 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG, § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 1896 Abs. 3 BGB, BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
Einer erneuten Anhörung des Betroffenen bedarf es auch dann grundsätzlich nicht, wenn zunächst nur eine sog. Kontrollbetreuung angeordnet wurde und diese innerhalb von
sechs Monaten erweitert worden ist.
http://www.iww.de/quellenmaterial