Glatteis-Sturz: Wann ist ein Mitverschulden des Geschädigten anzunehmen?
Glatteis-Sturz: Wann ist ein Mitverschulden des Geschädigten anzunehmen? Ein Mitverschulden kann anzunehmen sein, wenn dem Geschädigten eine gefahrlose Alternative zur Verfügung stand oder kein besonderer Anlass für das Betreten des Gehweges bestand.
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/3727-oberlandesgericht-brandenburg-urteil-6-u-95-12